In der Gründungsversammlung in Nettelkamp wurde folgendes besprochen:
Christi Himmelfahrt: | Monatsversammlung in Gamshurst | öffentl. Motorradtreffen MF Gamshurst |
BAB Karlsruhe - Basel, Ausfahrt Achern | ||
19.-21. Juni: | Monatsversammlung in Urexweiler | öffentl. Motorradtreffen MF Urexweiler |
BAB Saarbrücken-Trier, Ausfahrt Marpingen | ||
Richtung Marpingen, ab hier Urexweiler | ||
letztes Juli-Wochenende: | IWF in Schnaittenbach | Einlaß nur nach vorheriger Anmeldung |
1. Augustwochenende: | Wildsau-Essen in Glashütten-Schloßborn | Einlaß nur nach vorheriger Anmeldung |
1. September-Wochenende: | verschoben, vgl. unten | verschoben, vgl. unten |
21.-24. August: | Monatsversammlung in Nettelkamp | Einlaß nur nach vorheriger Anmeldung |
BAB Kassel - Hannover - Braunschweig | ||
nach Autobahnende Richtung Gifhorn/Lüneburg | ||
vor Uelzen Abzweig nach Wieren/Stadensen |
Satzung des BSBHPNFNNGUUS
§ 1 Der Präsident hat immer Recht.
§ 2 Sollte der Präsident einmal nicht Recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft.
§ 3 Du sollst keine anderen Götter neben Deinem Präsidenten haben.
§ 4 Der BSBHPNFNNGUUS ist ein anständiger Club, der sich ausdrücklich gegen das sinnlose Verschütten von Alkohol ausspricht.
§ 5 Der BSBHPNFNNGUUS bekennt sich einhellig zum Schutz der Jugendlichen vor dem Alkoholismus. Jedes Club-Mitglied soll nach Kräften so viel Alkohol wie möglich vernichten, damit er bei den Jugendlichen keinen Schaden anrichten kann.
§ 6 Der Monatsbeitrag wird bis auf weiteres auf 1.- DM festgesetzt. Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Weiterhin besteht Beitragsfreiheit für Wehr-/Zivildienstleistende und Studenten bis zum 27. Lebensjahr. Der Beitrag ist nach der unverzüglich abzuhaltenden Einstandsfeier, die nach besten Kräften zu halten ist, fällig.
§ 7 Satzungsänderungen und Entscheidungen können zu den jeweiligen Versammlungen von den anwesenden Mitgliedern nach einer demokratischen Abstimmung per Mehrheitsentscheidung beschlossen werden. Die Entscheidungen werden nach Bekanntgabe binnen 2 Wochen rechtskräftig, solange der Präsident oder der Vorstand nicht von seinem Veto-Recht Gebrauch macht.
§ 8 Club-Heim des BSBHPNFNNGUUS ist überall, wo 2 oder mehr Mitglieder im Namen des BSBHPNFNNGUUS versammeln.
§ 9 Jedes Mitglied des BSBHPNFNNGUUS ist berechtigt, im Ausland eine deutsche Botschaft des BSBHPNFNNGUUS zu errichten.
§ 10 Jedes neue weibliche Mitglied kann von jedem Alt-Mitglied auf Tauglichkeit getestet werden.
§ 11 Der BSBHPNFNNGUUS unterstützt Stammkneipen, in denen es zu jeder Flasche Sekt eine nackte Frau oder alternativ einen fast nackten Mann gibt.
§ 12 Der BSBHPNFNNGUUS unterstützt Stammkneipen, die sich zum Umweltschutz bekennen und zur Abfalltrennung getrennte Pißbecken für Bier, Wein, Alkoholfreies und feste Stoffe anbieten.
§ 13 Der BSBHPNFNNGUUS unterstützt die Gewerkschaft mit ihrer Forderung nach der 35-Liter-Woche.
§ 14 Die Frauen sind verpflichtet, sich um den Zeltaufbau zu kümmern und die kontinuierliche Bierversorgung sicherzustellen.
§ 15 Das gleiche gilt für den Zeltabbau.
§ 16 Wer saufen kann, kann auch arbeiten.
§ 16 (a) Und wenn's nicht geht, ist es auch egal.
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In der Jahreshauptversammlung in Gamshurst wurde folgendes besprochen:
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In der Monatsversammlung in Urexweiler wurde folgendes besprochen:
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für 1999 wurden folgende Termine bekanntgegeben:
Christi Himmelfahrt Monatsversammlung in Gamshurst öffentl. Motorradtreffen MF Gamshurst
BAB Karlsruhe – Basel, Ausfahrt Achern
18. – 20. Juni Monatsversammlung in Urexweiler öffentl. Motorradtreffen MF Urexweiler
BAB Saarbrücken-Trier, Ausfahrt Marpingen
Richtung Marpingen, ab hier Urexweiler
23. – 25. Juli Monatsversammlung am Stock-Weiher Einlaß nur nach vorheriger Anmeldung
(Frankreich) (Wegbeschreibung erfolgt nach Anmeldung)
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Am Freitag, den 23.07.99 versammelten sich, einer Einladung von Markus V. folgend, 10 BSBHPNFNNGUUS-Mitglieder zu seiner Geburtstagsfeier mit integrierter Monatsversammlung. Um den internationalen Flair des BSBHPNFNNGUUS zu betonen scheute Markus V. keine Mühen und Kosten und hielt die Feierlichkeiten am Etang du Stock in Frankreich ab. Alles in Allem kann das Fest als gelungen mit einem Feuerwerk an Höchstleistungen der Teilnehmer beschrieben werden.
Am Freitag trafen die ersten Gäste am Etang du Stock ein. Der Abend verlief in geselliger Runde trotz hochgeistiger Gespräche sehr ruhig. Am Samstag beteiligten sich nach dem ausgedehnten französischen Frühstück fast alle Anwesenden am ersten Sportereignis des Tages, dem Stuhlgang. Nach einem ausgedehnten botanischen Ausflug mit dem Thema "Schilfgewächse - Übel, Notwendigkeit oder Notwendig bei Übelkeit" ging es nachmittags an die letzten Festvorbereitungen. Das barbarische Aufspießen eines Schweinekindes wurde von allen Anwesenden geduldet. Nervenkitzel versprach der gegen 16:00 Uhr angemahnte Biertranporter, der eigentlich um diese Zeit längst anwesend sein sollte. Als die Reserven an Kaffee-Milch die Bier-Reserven überstiegen und sich bereits ein Schwarzmarkt für alkoholhaltige Getränke gebildet hatte, konnte Dank des selbstlosen Einsatzes von Uwe V. unter Auflösung seiner stillen Reserven eine Katastrophe verhindert werden. Von den Club-Mitgliedern wurde einstimmig gefordert, daß sich der Bierfahrer vor dem Obersten Strafgericht des BSBHPNFNNGUUS zu verantworten hat und bis zum Urteil den Status "geächtet und zum Abschuß freigegeben" trägt.
Unerreicht blieb der von Markus V. organisierte Reparatur-Service. So standen für eilige und nicht aufschiebbare Instandsetzungsarbeiten 2 Meister sowie ein Kurierdienst für Ersatzteil- und Spezialwerkzeugbeschaffung zur Verfügung.
Von den zahlreichen Diskussionsforen dieses Wochenendes soll an dieser Stelle nur auf die für die Öffentlichkeit wichtigen Themen eingegangen werden:
Im Namen aller Anwesenden ein herzliches Dankeschön für die Einladung und das gelungene und ereignisreiche Fest. Wir fühlten uns alle sauwohl und hoffen daß Du zu einem Wiederholungstäter wirst! Die Anwesenden versammeln sich demnächst zu einem Dank-Gottesdienst, weitere Vorschläge für die Erhörung werden noch erbeten:
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der Heiße Draht zum Präsidenten