BSBHPNFNNGUUS-Club-Satzung

§ 1 Der Präsident hat immer Recht.

§ 2 Sollte der Präsident einmal nicht Recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft.

§ 3 Du sollst keine anderen Götter neben Deinem Präsidenten haben.

§ 4 Der BSBHPNFNNGUUS ist ein anständiger Club, der sich ausdrücklich gegen das sinnlose Verschütten von Alkohol ausspricht.

§ 5 Der BSBHPNFNNGUUS bekennt sich einhellig zum Schutz der Jugendlichen vor dem Alkoholismus. Jedes Club-Mitglied soll nach Kräften so viel Alkohol wie möglich vernichten, damit er bei den Jugendlichen keinen Schaden anrichten kann.

§ 6 Der Monatsbeitrag wird bis auf weiteres auf 1.- DM festgesetzt. Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Weiterhin besteht Beitragsfreiheit für Wehr-/Zivildienstleistende und Studenten bis zum 27. Lebensjahr. Der Beitrag ist nach der unverzüglich abzuhaltenden Einstandsfeier, die nach besten Kräften zu halten ist, fällig.

§ 6 (a) Das Aufnahmeformular für Neumitglieder ein Mitgliedschafts-Beantragungs-Formular

§ 6 (b) Über die Aufnahme eines Neumitgliedes kann erst nach Abhaltung der Einstandsfeierlichkeiten per 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden werden. Grundvoraussetzung ist das auswendige Aufsagen des Club-Namens und die Kenntnis der Bedeutung der Buchstabenreihenfolge.

§ 7 Satzungsänderungen und Entscheidungen können zu den jeweiligen Versammlungen von den anwesenden Mitgliedern nach einer demokratischen Abstimmung per Mehrheitsentscheidung beschlossen werden. Die Entscheidungen werden nach Bekanntgabe binnen 2 Wochen rechtskräftig, solange der Präsident oder der Vorstand nicht von seinem Veto-Recht Gebrauch macht.

§ 8 Club-Heim des BSBHPNFNNGUUS ist überall, wo 2 oder mehr Mitglieder im Namen des BSBHPNFNNGUUS versammeln.

§ 9 Jedes Mitglied des BSBHPNFNNGUUS ist berechtigt, im Ausland eine deutsche Botschaft des BSBHPNFNNGUUS zu errichten.

§ 10 Jedes neue weibliche Mitglied kann von jedem Alt-Mitglied auf Tauglichkeit getestet werden.

§ 11 Der BSBHPNFNNGUUS unterstützt Stammkneipen, in denen es zu jeder Flasche Sekt eine nackte Frau oder alternativ einen fast nackten Mann gibt.

§ 12 Der BSBHPNFNNGUUS unterstützt Stammkneipen, die sich zum Umweltschutz bekennen und zur Abfalltrennung getrennte Pißbecken für Bier, Wein, Alkoholfreies und feste Stoffe anbieten.

§ 13 Der BSBHPNFNNGUUS unterstützt die Gewerkschaft mit ihrer Forderung nach der 35-Liter-Woche.

§ 14 Die Frauen sind verpflichtet, sich um den Zeltaufbau zu kümmern und die kontinuierliche Bierversorgung sicherzustellen.

§ 15 Das gleiche gilt für den Zeltabbau.

§ 16 Wer saufen kann, kann auch arbeiten.

§ 16 (a) Und wenn's nicht geht, ist es auch egal.

 

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Schnaittenbach, den
der Heiße Draht zum Präsidenten